Vertrag formulieren englisch
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist der Verwahrer dieses Vertrags. eingedenk der Rolle, die die Regionalorganisationen bei der Unterstützung der Vertragsstaaten spielen können, Auf Ersuchen haben viele Staaten bei der Umsetzung dieses Vertrags unter Anerkennung der freiwilligen und aktiven Rolle, die die Zivilgesellschaft, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen und der Industrie, bei der Sensibilisierung für den Zweck und zweck dieses Vertrags spielen kann, und bei der Unterstützung seiner Umsetzung Vorbehalte gegenüber dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 formuliert, wobei sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag den innerstaatlichen rechtlichen Anforderungen unterwerfen. Diese Vorbehalte wiederum haben eine Vielzahl von Einwänden von Vertragsstaaten hervorgerufen (siehe Multilaterale Verträge, die beim Generalsekretär ST/LEG/SER hinterlegt wurden). E/19, Band I, Teil I, Kapitel IV). In den Artikeln 19-23 des Wiener Übereinkommens werden die Verfahren im Zusammenhang mit Vorbehalten beschrieben. Um zu sehen, ob eine Reservierung gültig ist, gilt die Rechtmäßigkeit des Reservierungstests wie in Artikel 19 des Wiener Übereinkommens beschrieben. Nach diesem Artikel darf ein Staat keinen Vorbehalt formulieren, wenn: Ein einsprechender Staat fordert manchmal, dass der Deklaratt seine Absicht “klärt”. Stimmt der Anmelder in einem solchen Fall zu, dass er einen Vorbehalt formuliert hat, kann er entweder seinen Vorbehalt zurückziehen oder bestätigen, dass es sich bei seiner Erklärung nur um eine Erklärung handelt. Jeder Staat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Hinterlegung der Urkunde seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde erklären, dass er Artikel 6 und Artikel 7 bis zum Inkrafttreten dieses Vertrags für diesen Staat vorläufig anwenden wird.
Unter Betonung der Auffassung, dass nichts in diesem Vertrag die Staaten daran hindert, zusätzliche wirksame Maßnahmen zur Förderung des Ziels und zweckdienlichen Zwecks dieses Vertrags beizubehalten und zu erlassen, formulieren alle Vertragsorgane nun, in der Regel in einer vorderen Sitzungsgruppe, auf der Grundlage des Vertragsberichts und anderer dem Vertragsorgan zur Verfügung stehender Informationen (Informationen von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, Einreichungen von NRO usw.) eine Liste von Fragen und Fragen, die dem Vertragsstaat im Vorfeld der Tagung übermittelt werden, auf der der Vertragsorgan den Bericht prüfen wird. Die Liste der Themen bildet den Rahmen für den konstruktiven Dialog mit der Delegation des Vertragsstaats. Die Delegation kann während der Sitzung mündlich auf die Fragen und Fragen antworten, aber einige Ausschüsse fordern den Vertragsstaat auf, im Voraus schriftliche Antworten auf die Liste der Fragen vorzulegen, damit der Dialog schneller auf Diespezifitäten umgestellt werden kann. Emphasizing the desirability of achieving universal adherence to this Treaty, Accession Backlog Common core document Consent to be bound Concluding Observation Concluding Comment Consideration of country situation in absence of a report Constructive dialogue Core document Country rapporteur Country task force Day of general discussion Declaration Derogation Division for the Advancement of Women (DAW) Focused report Entry into force Expanded core document Follow-up General comment General recommendation Individual communication Individual complaint Inter-committee meeting (ICM) Late reporting Limitation List of issues and questions Meeting with states parties Meeting of chairpersons (MC) NGOs NHRIs Non-reporting Periodicity Petitions Pre-sessional working group Ratification Review Procedure Rules of Procedure Reporting guidelines Reservation Secretariat Secretary Signature Specialized agencies State report State party Targeted report TBRU Treaties and Commission Branch (TCB) Treaty body Treaty body recommendation Treaty-specific reports/document Working methods Written response to list of issues Where a State concerned lodges an objection to a treaty with the Secretary-General after the end of the 12-month als “Mitteilung” verbreitet der Generalsekretär.